Die Entgelthöhe für unsere Dienstleistungen richtet sich jeweils nach der Vereinbarung mit dem konkreten Klienten und nach der Form der gewährten Rechtsdienstleistungen. Wir bemühen uns, für unsere Klienten entsprechende Form der Abrechnung für unsere Rechtsservicedienste zu finden.
Die Hauptform des Vertragsentgeltes ist mit dem Klienten vereinbarter Stundensatz. Dem Klienten wird in einem solchen Falle im Einklang mit diesem vereinbarten Stundensatz reale Zeit, die seinem Fall gewidmet wurde, verrechnet. Auf keinen Fall wird also jede angebrochene Stunde verrechnet.
Interessiert sich der Klient für langfristige Zusammenarbeit, dann kann ein fixer Monatsbetrag, der ihm verrechnet wird, vereinbart werden. Diese Abrechnung eignet sich am besten für die Gemeinden oder Handelsgesellschaften. Auch regelmäßiger Besuch des Vertreters unserer Anwaltskanzlei in dem Sitz des Klienten kann vereinbart werden.
Geleistete Dienstleistungen können auch nach dem Anwaltstarif verrechnet werden. Dieser Tarif richtet sich nach der Kundmachung des Justizministeriums Nr.177/1996 Slg. und die Höhe des Entgeltes richtet sich in einem solchen Falle insb. nach dem Streitwert, Vertragsobjekt etc.
Im Vorhinein kann mit dem Klienten ein Schlussbetrag vereinbart werden. Dieser Betrag wird ihm nach der Beendigung der Leistung der Rechtsdienstleistungen verrechnet. Diese Verrechnungsform eignet sich für den Klienten bei der Abfassung eines konkreten Vertrages oder Erledigung einer Angelegenheit, die im Vorhinein nicht bekannt ist.
Auch in diesem Falle stehen mehrere Verrechnungsformen zur Verfügung, z.B. per Standardstundensatz oder per Prozententgelt von dem eingetriebenen Betrag.